
Der pd regelt den automatischen Eintritt des Versicherungsfalles (VF) nach Ablauf einer festgelegten Frist nach der Fälligkeit der Forderung, bzw. Abgabe zum Inkasso. Dieser Versicherungsfall gilt u.a. nicht für die bereits bestehenden Forderungen, bei Inkrafttreten dieser Klausel bzw. bei Einschluss eines Kunden während der Vertragslaufzeit. Vo...
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.